Detailinformationen
Sachsen. Appellationsgericht
Sachsen. Appellationsgericht (1559 – 1835)
Berufungsgericht
Persistenter Link Kalliope: http://kalliope-verbund.info/gnd/5131103-3 GND-ID: http://d-nb.info/gnd/5131103-3, 01.06.1995, Letzte Änderung: 08.02.2024 Provenienzmerkmal ; Wikipedia
Beziehungen: Sachsen, Oberappellationsgericht, Nachfolger,
Biographische Hinweise:
Es war das oberste Gericht des Königreichs, gegründet 1559. Dieses war gemäß dem Mandat von 13. März 1822 erste und letzte Instanz in Lehensachen, Angelegenheit der königlichen Familie und anderen Personen mit privilegierten Gerichtsstand. In anderen Zivilsachen war es ein Gericht zweiter und letzter Instanz. Daneben bestand das Oberhofgericht Leipzig, gegründet 1483, als allgemeiner Gerichtshof in Zivilsachen. Daneben wurde das Verfahren der Aktenversendung genutzt. Hierzu bestand ein Schöppenstuhl an der Universität Leipzig, Rechtsgutachten konnten auch bei der dortigen Juristenfakultät eingeholt werden.
Mit der Justizreform vom 28. Januar 1835 wurde die sächsischen Ober- und Mittelgerichte neu organisiert. An der Spitze des Instanzenzugs stand nun das neu gebildete Königliche Oberappellationsgericht Dresden. Darunter waren mehrere Appellationsgerichte angesiedelt.
Verweisungen:
Sachsen Appellationsgericht Dresden, Appellationsgericht Dresden Appellations-Gericht Dresden Sächsisches Appellationsgericht Dresden Sächsisches Appellations-Gericht Dresden Kursächsisches Appellationsgericht Dresden Königlich Sächsisches Appellationsgericht Königlich Sächsisches Appellations-Gericht Kurfürstlich Sächsisches Appellationsgericht Churfürstlich Sächsisches Appellationsgericht Herzoglich Sächsisches Appellations-Gericht Dresdner Appellationsgericht Sachsen Appellationsgericht Kanzlei, Sachsen Appellationsgerich Canzley,
